Dr.jur.
Doktor der Rechte.- Doktor, Abürzung Dr., akademischer Grad, den Universitäten und andere wissenschaftliche Hochschulen auf dem Wege der Promotion, d. h. nach Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und Ablegung einer mündlichen Prüfung (Rigorosum), verleihen und der mit der Bezeichnung des betreffenden Wissenschaftsgebiets versehen ist. Voraussetzung ist ein Studium von mindestens 8 bis 10 Semestern. Der Doktorgrad ist Bestandteil des Namens. Er kann auch aufgrund besonderer Verdienste ehrenhalber verliehen werden.